02.07.2007 11:34:35
von Andreas Goerdes
WARSCHAU (BlindNews) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Polen zu einer Zahlung von 39.000 Euro an eine Frau, der ein Schwangerschaftsabbruch verweigert wurde. Obwohl der 36-jährigen Polin von drei Augenärzten bescheinigt wurde, dass ihr bei der Geburt ihres dritten Kindes die Erblindung drohte, wurde der Frau eine Abtreibung verweigert.
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Das Urteil wurde bereits im März gefällt. Polen hat im der vergangenen Woche Widerspruch eingelegt. Der polnische Regierungschef Jaroslaw Kaczynski begründete den Einspruch damit, das Polen sein Abtreibungsgesetz - eines der schärfsten in Europa - ändern müsse, wenn das Urteil rechtskräftig wird.
Die Mutter, die vor der Geburt stark kurzsichtig war, ist heute praktisch blind. Bei der Entbindung, wie von den Ärzten befürchtet, kam es zu einer starken Netzhautblutung.
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